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Schließung des Biwi-Master

Stellungnahme zur Schließung "Bildungswissenschaft - Educational Sciences (M.A.)"

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Prüfpfad zur Schließung MA Bildungswissenschaft (von Studiengangsleitung und Dekanat der Fakultät Bildung) - Mehr Informationen!


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Der Prüfpfad in Kurzfassung - Mehr Informationen!

Der Masterstudiengang soll aufgrund der unterkapazitären Auslastung (weniger als 25 Personen pro Kohorte) geschlossen werden. Dieses Vorgehen wird im Prüfpfad u. a. mit einem nicht-vorhandenen Bachelor-Studiengang an unserer Universität und einer zu starken Spezialisierung zu einem noch wenig entwickelten Forschungs- und Berufsfeld begründet. Bisher war es möglich, dass Bachelorstudierende im Lehramt in den Master "Bildungswissenschaft - Educational Sciences" wechseln konnten, sofern sie im Studium gemerkt haben, dass Lehramt nicht das ist, was sie sich erhofft haben bzw. schon immer interessiert an außerschulischen Bildungsprozessen waren. Mit dem Wegfall des Studiengangs bleibt allen Lehramtsstudierenden nur noch die Möglichkeit in einen Lehramtsmaster an der der Universität zu wechseln. Dass das Interesse auch auf außerschulischen Bildungsprozesse liegt und wir ein Recht auf umfassende Perspektiven auch außerhalb des Lehramtes haben, wird leider mit der Schließung sehr wenig bis gar nicht berücksichtigt. Auch Studierende des Minor "Bildungswissenschaft" wird die Option eines konsekutiven Masterstudiengangs genommen.

Argumentatives Handout für die Sitzung des Fakultätsrates - Mehr Informationen!

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Ausführliche Stellungnahme des Fakultätsrates - Mehr Informationen!

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Drucksache für die Senatssitzung am 19. Juli 2017 - Mehr Informationen!

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Pressemitteilung der Fachschaft Bildung zum Präsidiumsbeschluss - Mehr Informationen!

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Antwortschreiben von Bündnis 90/Die Grünen - Mehr Informationen!

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Antwortschreiben von Die Linke - Mehr Informationen!

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Notizen vom Gespräch mit SPD - Mehr Informationen!

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Schreiben vom Ministerium - Mehr Informationen!

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Werdegang der Schließung eines Studiengangs

Das Team Q (Qualitätsmanagement der Leuphana Universität Lüneburg) hat einen Leitfaden erarbeitet, in dem es vorschlägt wie bei einer Schließung eines Studiengangs zu verfahren ist. Diesen Werdegang gemäß Leitfaden ist nachfolgend dargestellt:

Zuständigkeit Aufgabe Gesetzliche Vorschrift (NHG) Ergebnis / Stand
Leitung der Graduate School 1 Einleitung des administrativen Verfahrens erledigt
Präsidium Grundsatzentscheidung § 37 Abs.1 Nr. 5 angenommen
Studiendekanat 2 Zustimmung angenommen
Studienkommission Empfehlung zunächst nicht befragt;
BA: abgelehnt (0:5:0) 3
MA: abgelehnt (0:4:0) 3
(Ja : Nein : Enthaltung)
Fakultätsrat Stellungnahme § 44 Abs. 1 Satz 2 abgelehnt (1:6:0) 4
(Ja : Nein : Enthaltung)
Leitung der Graduate School Abstimmung und Erarbeitung einer Vorlage für den Senat (ggf. in Abstimmung mit dem Studiendekanat) erledigt
Senat Stellungnahme § 41 Abs. 2 Satz 2 abgelehnt (5:5:9) 5 6 7
(Ja : Nein : Enthaltung)
Präsidium Beschluss § 37 Abs.1 Nr. 5 angenommen 8 9
Leitung der Graduate School Veröffentlichung in Gazette ausstehend
Weitere Erläuterungen - Mehr Informationen!

1 Im Prozess der Einleitung des administrativen Verfahrens waren insbesondere Prof.in Dr.in Cornelie Dietrich (Studiengangsleiterin) sowie Prof. Dr. Ahlers (Studiendekanat der Fakultät Bildung für die Graduate School) beteiligt.

2 Zuständiger Studiendekan der Fakultät Bildung für die Graduate School ist Prof. Dr. Michael Ahlers.

3 Die Studienkommission Bachelor sowie die Studienkommission Master wurden zunächst im gesamten Prozess nicht befragt. Auf Antrag der studentischen Mitglieder in der Studienkommission wurde dies auf die Tagesordnung am 12. Juli 2017 gesetzt. Nachdem alle Mitglieder über den neusten Stand informiert wurden, entschieden beide Studienkommission sich einstimmig gegen eine Schließung.

4 Im Fakultätsrat der Fakultät Bildung wurde eine geheime Abstimmung beantragt. Nach Bekanntgabe des Ergebnisses steht fest, dass ein Mitglied für eine Schließung ist, sechs Mitglieder gegen eine Schließung sind und kein Mitglied sich enthalten hat. Die Sitzung fand am 14. Juni 2017 statt. Am darauffolgenden Tag (15. Juni 2017) sollte dem Dekanat Begründungen geschickt werden, damit diese in einer Stellungnahme zusammengefasst an das Präsidium geschickt wird.

5 In der Senatssitzung am 21. Juni 2017 wurde der Tagesordnungspunkt in die nächste ordentliche Sitzung am 19. Juli 2017 vertagt, da bis zur Sitzung keine Unterlagen aus der Fakultät Bildung eingegangen sein.

6 Für Senatssitzung am 19. Juli 2017 sieht die Tagesordnung wieder die Stellungnahme des Senates vor. In der dazugehörigen Drucksache (siehe weiter oben) hält das Präsidium weiterhin an einer Schließung ab Herbst 2018 fest. In der Drucksache wurden die Bewerber*innenzahlen nicht genannt. Auch die Gründe, warum zahlreiche Bewerber*innen nicht angenommen wurde, wird den Senatsmitgliedern nicht mitgeteilt. Die studentischen Mitglieder des Senats haben diese Zahlen nachgefragt.

7 Der Senat hat am 19. Juli 2017 nach ca. halbstündiger Diskussion sich gegen eine Schließung des Masterstudiengangs ausgesprochen. Vielfach wurde als Argument genannt, dass der Fakultät ein Jahr die Möglichkeit gegeben wird alle Personen an einen Tisch zu holen, um über den Sachverhalt gemeinsam zu sprechen und gemeinsam Lösungen zu finden.

8 Nach Angaben des Präsidenten wird sich das Präsidium erst nach ihrer Sommerpause mit der Schließung beschäftigen. Bis zum 30. September 2017 soll laut Team Q (Qualitätsmanagement der Universität) der Antrag auf Schließung beim Ministerium eingereicht werden. Das Präsidium hat mehrere Möglichkeiten zu entscheiden: a) Schließung des Studiengangs (mit Konsequenz, dass es sich gegen die Mehrheit der Universität stellt), b) keine Schließung des Studiengangs, c) vorerst keine Schließung des Studiengangs und Fakultätsbefassung mit dieser Thematik

9 Das Präsidium hat in seiner Sitzung am 23. August 2017 die Schließung des Masterstudiengangs beschlossen. Bisher wurde nur der Fakultätsrat der Fakultät Bildung durch E-Mail des Geschäftsführers der Fakultät in Kenntnis gesetzt. Der Senat wurde im Oktober 2017 über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt. Eine Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Leuphana Universität Lüneburg ist bisher noch nicht erfolgt.

Letzte Aktualisierung:

24. August 2019; 15:32 Uhr

Hinweise zur Sitzung des Fakultätsrates der Fakultät Bildung (14. Juni 2017)

Die Sitzung des Fakultätsrates am 14. Juni 2017 war mit über 40 Personen stark frequentiert. Von den anwesenden sieben stimmberechtigten Mitgliedern (vier Professor*innen, eine wissenschaftliche Mitarbeiterin, eine Mitarbeiterin in Technik und Verwaltung, ein Student) haben in geheimer Abstimmung insgesamt sechs Personen gegen die Schließung gestimmt, lediglich eine Person hat dafür gestimmt.

Hinweise zur Sitzung des Senats der Leuphana Universität Lüneburg (19. Juli 2017)

Der Senat der Leuphana Universität Lüneburg setzt sich aus insgesamt 19 Personen zusammen; darunter zehn Professor*innen, drei wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, drei Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und drei Studierende. Der Senat muss zur Schließung des Studiengangs, ebenso wie der Fakultätsrat der Fakultät Bildung, eine Stellungnahme verfassen. In seiner Stellungnahme stimmten fünf Personen für und fünf Personen gegen die Schließung; neun Personen enthielten.

Live beim Katerfrühstück

Vertreter*innen von uns waren am 04. Juli 2017 beim Katerfrühstück, der Sendung des Uni-Radios. Der Ausschnitt der Radiosendung ist auf der Facebook-Seite vom Katerfrühstück zu finden oder nachfolgend:

 

Bericht in der Landeszeitung

Die Landeszeitung hat in ihrer Ausgabe am 19. Juli 2017 einen Artikel über die Schließung des Masterstudiengangs veröffentlicht.

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LZ-Artikel Schließung BiWi